NetfolioMiFIR
Automatisierte Meldung von Geschäften mit Finanzinstrumenten
Die «Markets in Financial Instruments Regulation» (MiFIR) verlangt ab 2018 von Wertpapierfirmen mit Sitz im EU-/EWR-Raum die Meldung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. Alphasys hat für die Erfüllung dieser Verordnung eine sichere Schnittstelle für unabhängige Vermögensverwalter/Finanzintermediäre (FIM) entwickelt.
NetfolioMiFIR reichert die elektronisch angelieferten oder manuell erfassten Daten mit MiFIR-relevanten Daten an und leitet diese direkt oder via ARM (Approved reporting mechanism) wie zum Beispiel UnaVista an den Regulator weiter. Eine Lieferung an den ARM ist nur möglich, wenn der FIM über einen Account verfügt.
Aktuell sind Auslieferungen an die folgenden Regulatoren/ARM möglich:
Regulatoren
- AFM (Netherlands)
- BaFIN (Germany)
- CySEC (Cyprus)
- Central Bank of Ireland
- FMA (Liechtenstein)
ARM
- Athex (Greece)
- UnaVista (London)
Das leistet das NetfolioMiFIR
- rechtskonforme Berichterstattung an den Regulator
- automatisierte Anreicherung der Daten mit Transaktionsdaten
- Meldung wahlweise via eigenem File-Upload, Webservice von NetfolioMiFIR oder ARM an den Regulator, zum Beispiel die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin)
- die Datenhoheit verbleibt beim FIM.
Auslieferung an den Regulator
Sobald die Transaktionsdaten mit den Informationen für den Regulator angereichert und genehmigt sind, können diese an den Regulator ausgeliefert werden.
Es gibt verschiedene Varianten für die Auslieferung:
- 1. Direkte Lieferung der Daten an den Regulator via automatische Schnittstelle
Das System ist so konzipiert, dass auch eine voll automatisierte Auslieferung, das heisst ohne Interventionen durch den FIM, möglich ist. Diese Variante muss explizit verlangt werden. Die Verantwortlichkeit des Dateninhalts liegt nach wie vor beim FIM. Erkennt das System Fehler, müssen diese durch den FIM manuell korrigiert werden. - 2. Herunterladen einer Tabellenkalkulation
(Excel-File in csv-Format) gemäss ESMA-Richtlinien auf den Computer des unabhängigen Vermögensverwalters: direkter Versand an den Regulator oder Weiterleitung via ARM.
Einfache MiFIR-Datenanreicherung
Transaktionen sind dem Regulator gemäss MiFIR spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages zu melden (Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 vom 15. Mai 2014). Teilweise stellen Banken, wie zum Beispiel die UBS, den Vermögensverwaltern die Transaktionsdaten elektronisch zur Verfügung. Um das MiFIR-Reporting zu vervollständigen, müssen diese Daten mit Informationen angereichert werden, die nur dem FIM zur Verfügung stehen.
Kostengünstige Lösung
NetfolioMiFIR ist als integriertes Add-on der Vermögensverwaltungslösung Netfolio erhältlich. Für FIM ohne IT-Infrastruktur oder geeignete Software stellen wir NetfolioMiFIR als Service ab CHF 100 pro Monat zur Verfügung. Der Vertrag für die Nutzung der Schnittstelle wird mit der Alphasys AG abgeschlossen. Die Daten werden sicher in der Schweiz oder selber vom Netfolio-Kunden gehostet. Datenschutz und Sicherheit haben höchste Priorität und sind gewährleistet.
Unsere Referenzkunden für NetfolioMiFIR
Aus Diskretionsgründen ist dies nur ein Auszug aus unserer Kunden-Kartei.