NetfolioMiFIR

Transaktionsmeldungen
nach Artikel 26 MiFIR

Seit 2018 verpflichtet MiFIR Wertpapierfirmen im EU-/EWR-Raum zur Meldung von Finanzgeschäften. Alphasys bietet dafür eine sichere Schnittstelle für unabhängige Vermögensverwalter und Finanzintermediäre.

NetfolioMiFIR

NetfolioMiFIR ergänzt angelieferte oder manuell erfasste Daten um alle MiFIR-relevanten Informationen und übermittelt sie direkt oder über einen ARM wie UnaVista an die Aufsichtsbehörde – vorausgesetzt, ein entsprechender Account ist vorhanden.

Aktuell sind Auslieferungen an die folgenden Regulatoren/ARM möglich:

Regulatoren

  • AFM (Netherlands)
  • BaFIN (Germany)
  • CySEC (Cyprus)
  • Central Bank of Ireland
  • FMA (Liechtenstein)

ARM

  • Athex (Greece)
  • UnaVista (London)

Das leistet NetfolioMiFIR

Rechtskonforme Berichterstattung an den Regulator

Automatische Anreicherung von Transaktionsdaten

Flexible Meldung: via File-Upload, Webservices oder ARM

NetfolioMiFIR

Automatisierte Meldung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

Übermittlung an den Regulator

Sobald die Transaktionsdaten mit den Informationen für den Regulator angereichert und genehmigt sind, können diese an den Regulator ausgeliefert werden. Es gibt verschiedene Varianten für die Auslieferung:

1. Direkte Lieferung der Daten an den Regulator
via Schnittstelle

Die Transaktionsdaten werden direkt an den Regulator übermittelt. Das System stellt dabei auch das Rückmeldungs-Feedback (ACPT, PDNG, RJCT) bereit, sodass der FIM den Status der Meldungen unmittelbar prüfen und bei Bedarf Korrekturen vornehmen kann. Die inhaltliche Verantwortung der gelieferten Daten liegt weiterhin beim FIM.

2. Herunterladen einer Tabellenkalkulation

Die Transaktionsdaten können als Tabellenkalkulation (Excel/CSV im ESMA-konformen Format) heruntergeladen werden. Der unabhängige Vermögensverwalter übermittelt die Daten anschliessend direkt an den Regulator oder leitet sie über ein ARM (Approved Reporting Mechanism) weiter.

Direkte Anbindung an FIRDS

Mit der integrierten FIRDS-Schnittstelle (Financial Instruments Reference Data System) prüft Netfolio bei jeder Transaktion, ob das betroffene Instrument am jeweiligen Tag meldepflichtig ist. Dadurch vermeiden Sie Overreporting, reduzieren Fehlermeldungen und erhöhen die Qualität sowie Effizienz im regulatorischen Reporting.

Einfache MiFIR-Datenanreicherung

Gemäss MiFIR (Art. 26, EU-Verordnung 600/2014) müssen Transaktionen spätestens am folgenden Arbeitstag gemeldet werden. Einige Banken – etwa die UBS – stellen Transaktionsdaten elektronisch bereit. Für ein vollständiges Reporting müssen diese vom FIM mit zusätzlichen Informationen ergänzt werden.

Kostengünstige Lösung

NetfolioMiFIR lässt sich unabhängig vom Netfolio-Portfoliomanagementsystem betreiben. Damit profitieren auch Vermögensverwalter ohne eigene IT-Infrastruktur von einer vollwertigen MiFIR-Reporting-Lösung. Durch den Verzicht auf komplexe Eigenentwicklungen ergeben sich erhebliche Kosteneinsparungen. Die Daten werden sicher in der Schweiz  gehostet – Datenschutz und Sicherheit sind garantiert.

Unsere Referenzkunden für NetfolioMiFIR

Aus Diskretionsgründen ist dies nur ein Auszug aus unserer Kunden-Kartei

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